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Dressur Reiterinformation


Neuerung Ausrüstung

§ 102 Ausrüstung

2.2
In Dressurprüfungen der Klassen LM bis einschließlich Dressurprüfungen der Klasse S bis Inter A und Inter B, sowie Dressurpferdeprüfungen der Klasse S

  • Nach Wahl des Reiters entweder „Zäumung auf Trense“ gemäß Abs. 2. oder „Zäumung auf Kandare“ gemäß Abs. 2 Z 3.
  • Sattel gemäß § 58 Abs. 3, ohne Vorder- und Hinterzeug.

2.3 Bei FEI-Aufgaben und Musikküren der Klassen Inter II und GP:

  • Reithalfter gemäß § 58 Abs. 1 Z 6 (Kandarenzaumzeug mit englischem Reithalfter)
  • Gebiss gemäß § 58 Abs. 2 Z 13 (Kandare). Die Länge des Unterbaumes darf höchstens 10 cm betragen.

Darüber hinaus sind alle Gebisse, die gemäß FEI Art 428 gestattet sind, erlaubt. Wobei bei Zäumung auf Kandare nur Unterlegstrensen lt. ÖTO § 58/2.13 zugelassen sind.

  • Sattel gemäß § 58 Abs. 3, ohne Vorder- und Hinterzeug.

Ausnahmegenehmigung von den 4* Bestimmungen lt. Kaderkriterien

Da 2019 in Österreich bisher keine internationalen CDI3* Turniere ausgetragen wurden gilt nur für die CDI4* Turniere CDI4* Ebreichsdorf 12/04/2019 bis 14/04/2019 und CDI4* Wiener Neustadt 15/04/2019 bis 22/04/2019 die Regelung, dass bei Freibleiben von Startplätzen Österreichische Reiter mit gültiger Sichtung von 65% um einen Startplatz ansuchen können.

Dressurprüfungen U25

OCs haben 4 Varianten zur Verfügung für U25

  • Intermediate II – Young rider Grand Prix 16-25
  • Intermediate II – Grand Prix Freestyle
  • Young Rider Grand Prix 16-25 – Grand Prix Freestyle
  • Intermediate II – Young Rider Grand Prix 16-25 – Grand Prix Freestyle

Es gibt für U25 keinen eigenen GP Freestyle. Der GP Freestyle für die Allgemeine Klasse ist auszuschreiben.

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